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simcron GmbH Dresden

simcron Viewer - LIZENZINFORMATIONEN

NUTZUNGSLIZENZ

DAS RECHT ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE WIRD IHNEN NUR ÜBERTRAGEN, WENN SIE DEN NACHFOLGENDEN LIZENZBEDINGUNGEN ZUSTIMMEN. 
FALLS SIE MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SEIN SOLLTEN, 
SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU NUTZEN UND MÜSSEN DIE SOFTWARE KOMPLETT GEGEN EINE VOLLE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES ZURÜCKGEBEN.

Der vorliegende Lizenzvertrag regelt die Bedingungen, unter denen Sie eine Lizenz zur Nutzung der Software erhalten. 
Die Software umfasst den gesamten Inhalt der CD-ROM oder anderer Speichermedien mit denen dieser Vertrag geliefert wird.


Nutzungsrechte

A) Die simcron GmbH gewährt Ihnen eine Lizenz zur Nutzung einer Kopie der Software.
 "Nutzung" bedeutet Speichern, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen der Software. 
Sie dürfen die Software weder modifizieren noch die Lizenzierungs- oder Kontrollfunktionen der Software deaktivieren. 
Sie dürfen nur eine einzige Kopie der Software auf einem Computer installieren und verwenden. 
Wenn Sie die Software auf einem anderen Computer installieren, sind Sie verpflichtet, 
die vorhergehende Installation vollständig zu entfernen. 
Wenn Sie zusätzliche Lizenzen von simcron oder einem von simcron autorisierten Vertragspartner erworben haben, 
haben Sie das Recht, so viele Kopien der Software zu installieren und zu verwenden, 
bis die schriftlich mit simcron vereinbarte Zahl der Computer, Benutzer und/oder Server ("Lizenzen") erreicht ist, 
unabhängig davon ob die Nutzung gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeiten erfolgt. 
Eine Lizenz für das Softwareprodukt darf nicht geteilt werden. 

B) Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Einzelnutzung der Software im Rahmen eines normalen Gebrauchs. 
Dieser umfaßt die Software-Installation und die Anfertigung einer Sicherungskopie, 
das Laden der Software in den Arbeitsspeicher und seinen Ablauf. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich die Lizenz nicht. 
Der Kunde darf insbesondere keinerlei Änderungen und Übersetzungen oder weitere Vervielfältigungen der Software vornehmen, 
auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln. 
Eine unzulässige Vervielfältigung stellt auch der Ausdruck des Programmcodes dar. 
Änderungen, zu denen FIRMA nach Treu und Glauben die Zustimmung nicht verweigert werden kann, sind statthaft.

C) Für die Nutzung der überlassenen Software auf einem weiteren Arbeitsplatz und/oder Computersystem 
ist eine zusätzliche Lizenzgebühr zu entrichten. 
Eine Nutzung der Software auf einem sog. Mehrplatzsystem bzw. in einem Netzwerk 
ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung und nur gegen Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühr(en) zulässig.

D) simcron ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der Software 
sowie der dazugehörenden Benutzerdokumentation. 
Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich auf oder in der Software befinden, 
dürfen weder verändert, beseitigt noch sonst unkenntlich gemacht werden.

E) Der Kunde darf die Software weder vermieten noch verleihen. 
Eine Übertragung der Lizenz an der Software auf einen Dritten ist nur nach vorheriger Information von simcron 
und nur dann zulässig, wenn sich der Dritte mit diese Bedingungen schriftlich einverstanden erklärt 
und der Kunde keinerlei Kopien an der Software (einschl. etwaiger Vorversionen) zurückbehält.
Der Kunde darf die Software weder zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren noch disassemblieren.

F) Der Kunde darf nur Kopien der Software für Archivierungszwecke anfertigen, 
bzw. wenn Kopieren ein unumgänglicher Schritt in der genehmigten Nutzung der Software ist. 
Sie müssen auf allen Kopien alle Copyright-Vermerke der Originalsoftware reproduzieren. 
Sie dürfen die Software nicht auf ein öffentliches Netz oder einer ähnlichen Einrichtung kopieren.


Eigentum

A) Die Software ist Eigentum der simcron GmbH und der entsprechenden Drittanbieter und ist durch das Urheberrecht geschützt. 
Ihre Lizenz überträgt Ihnen kein Besitzrecht der Software und ist kein Verkauf von Rechten zu der Software. 
Die Drittanbieter können im Falle einer Verletzung der Lizenzvereinbarung ihre Rechte geltend machen.

B) Sie verpflichten sich, die Software weder zu ändern noch anzupassen oder zurückzuübersetzen, 
soweit dies nicht ausdrücklich zulässig ist. 
Sie verpflichten sich ebenfalls, die Software nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, 
den Quellencode der Software herauszufinden, soweit dies nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Beschränkte Gewährleistung

A) Die simcron GmbH gewährleistet Ihnen für einen Zeitraum von einhundertachtzig (180) Tagen ab dem Erhalt der Software, 
dass die Software im Wesentlichen in der Lage ist, die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen. 
Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, 
müssen Sie die Software innerhalb von einhundertachtzig (180) Tagen an die simcron GmbH zurückgeben. 
Die simcron GmbH behält sich vor, die Gewährleistung in Form der Rückerstattung der Lizenzgebühr 
oder dem Austausch der Software vorzunehmen. 
Die simcron GmbH garantiert keinen ununterbrochenen und fehlerfreien Betrieb der Software.

B) Für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Kauf wird gewährleistet, 
dass mitgelieferte auswechselbare Datenträger frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. 
Sollten innerhalb des Gewährleistungszeitraums Fehler am Datenträger auftreten, kann der Kunde Ersatz fordern. 
Kann die simcron GmbH innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Ersatzlieferung leisten, 
kann der Kunde gegen Rückgabe der Software 
und Vernichtung aller eventuell angefertigten Kopien auf nicht auswechselbaren Datenträgern kostenfrei vom Kauf zurücktreten.


Haftungsbeschränkung.

A) Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, 
Computersoftware vollständig fehlerfrei herzustellen.

B) Die Haftung für jegliche Folgeschäden, einschließlich Strafschadensersatz und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. 
Der Haftungsausschluss gilt auch für etwaige Ansprüche Dritter.

Übertragung

A) Ihre Lizenz erlischt automatisch beim Übertragen der Software an Dritte. 
Beim Übertragen müssen Sie die Software einschließlich aller Kopien 
und der zugehörigen Dokumentation an den Empfänger übergeben. 
Der Empfänger muss sich im Rahmen der Übergabe mit der Lizenzvereinbarung einverstanden erklären.

Kündigung.

A) Die simcron GmbH kann Ihre Lizenz kündigen, 
wenn sie über die Nichteinhaltung der Bedingungen in diesem Lizenzvertrag benachrichtigt wird. 
Im Falle der Kündigung sind Sie verpflichtet, sofort die Software mit allen Kopien zu zerstören. 

Übereinstimmung mit der Lizenz.


A) Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Organisation sind, willigen Sie hiermit ein, 
nach Aufforderung der simcron GmbH oder einem Bevollmächtigten der simcron GmbH 
innerhalb von dreißig (30) Tagen vollständig zu belegen und zu bestätigen, 
dass Ihre Nutzung der Software zu diesem Zeitpunkt mit den Bestimmungen einer gültigen Lizenz übereinstimmt.


Sonstige Bestimmungen

A) Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, 
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. 
Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, 
die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. 
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 
Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

B) Dieser vertrag unterliegt dem deutschen Recht. 
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dresden.


